Keine Chance für Einbrecher
Erschreckende Nachricht: Nach Angaben der überregionalen Tageszeitung „Die Welt“ ist die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland seit dem Jahr 2005 um 52,3 Prozent gestiegen. Umso wichtiger ist es, das Eigenheim ausreichend zu sichern.
Neben Haus- und Nebeneingangstüren sind zählen vor allem ebenerdige Terrassentüren oder Fenster zu den Schwachstellen eines Hauses. Bei Einbrechern besonders beliebt sind Kellerfenster, die sich in wenigen Sekunden aufhebeln lassen. Bei Neu- und Umbauten empfiehlt die Polizei daher den Einbau geprüfter, einbruchshemmender Fensterelemente nach DIN EN 1627 mindestens der Widerstandsklasse RC2. Diese verfügen über pilzförmige Schließzapfen, zusätzliche Verriegelungspunkte, eine verbesserte Steifigkeit des Leibungsrahmens, durchwurfhemmende P4A-Verglasung und einen abschließbaren Fenstergriff. ACO bietet mit seinen ACO Therm® 3.0 Kellerfenstern Modelle, die den Regelempfehlungen der Polizei entsprechen und somit höchste Sicherheit garantieren. Die Fenster sind zusätzlich mit einer 3-fach-Wärmeschutzverglasung ausgestattet.
Passende Förderprogramme für Ihre vier Wände
Vom Keller bis zum Dach – Staat und Gemeinde fördern Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen rund um Ihr Zuhause. Bei der Vielzahl an Programmen kann man schnell den Überblick verlieren. Mit unserem Online-Fördermittelservice finden Sie alle Förderprogramme, die für Ihr Vorhaben in Frage kommen. Und das deutschlandweit. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen!
Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude kurz BEG fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Voraussetzung der Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist:
- Ihr Wohngebäude steht in Deutschland
- Der Bauantrag liegt bei einer Einzelmaßnahme mind. 5 Jahre, mit einem iSFP mindestens 10 Jahre zurück
- Das Gebäude dient überwiegend zu Wohnzwecken
Zentrale Neustadt
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Niederlassung Alsheim
Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:00 Uhr |
Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Niederlassung Frankenthal
Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:00 Uhr |
Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Niederlassung Grünstadt
Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:30 Uhr |
Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Niederlassung
Waghäusel/Wiesental
Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:00 Uhr |
Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
