Steuerliche Förderung: Neue Musterbescheinigung erleichtert Nachweis für Dämmmaßnahmen“
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regelungen für die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen.
Der Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel (VDPM) stellt eine aktualisierte Musterbescheinigung bereit, mit der Fachunternehmen Dämmmaßnahmen an Bestandsgebäuden einfach und rechtskonform bestätigen können. Damit soll der Nachweis für das Finanzamt deutlich erleichtert werden.
Neues einheitliches Muster für Steuerermäßigungen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die bisherigen Bescheinigungen für Fachunternehmen und ausstellungsberechtigte Personen nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengeführt. Ab 2025 ist für alle Maßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2024 begonnen wurden, eine einheitliche Bescheinigung erforderlich. Diese bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 35c Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) sowie die Anforderungen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) erfüllt sind.
Der VDPM hat die Musterbescheinigung speziell für Fachunternehmen optimiert. Im Gegensatz zur Ursprungsversion des BMF enthält die VDPM-Fassung nur die relevanten Maßnahmen zur nachträglichen Wärmedämmung von Außenwänden. Dies soll Handwerksbetrieben die Bearbeitung erleichtern und unnötige Angaben ersparen.
„Mit dieser Musterbescheinigung können Maler und Stuckateure die durchgeführten Dämmmaßnahmen einfacher nachweisen. Das erleichtert nicht nur den Endkunden die steuerliche Förderung, sondern auch den Fachbetrieben die Dokumentation”, erklärt der VDPM.
Technische Details und U-Werte
Ein zentraler Bestandteil der neuen Bescheinigung ist Abschnitt II, in dem der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der gedämmten Außenwand angegeben werden muss. Der VDPM stellt hierzu eine kompakte Veröffentlichung bereit, die die relevanten U-Werte sowie zwei bearbeitete Musterbescheinigungen (eine blanko, eine beispielhaft ausgefüllt) enthält. Zusätzlich umfasst die Veröffentlichung die vollständige BMF-Version der Musterbescheinigung und das offizielle BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2024, das die Neuregelung erläutert.
Die VDPM-Publikation „Aktualisiert: Musterbescheinigung für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung” kann ab sofort kostenfrei unter www.vdpm.info oder hier als PDF-Direktdownload heruntergeladen werden. Fachbetriebe erhalten damit eine praxisorientierte und rechtssichere Grundlage zur Bestätigung ihrer Dämmmaßnahmen.
Quelle: baulinks.de
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Voraussetzung der Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist:
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- Das Gebäude dient überwiegend zu Wohnzwecken
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